Kontakt
Artikel

Politische Mandate verlangen Verantwortung

Die Zürcher Demokratie lebt von Klarheit, Verantwortung und direkter Legitimation. Wer gewählt wird, soll sein Amt selbst ausüben.

Am 14. Juni 2026 stimmt der Kanton Zürich über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Dabei geht es um die Möglichkeit, dass sich Kantonsratsmitglieder bei längerer Abwesenheit – etwa wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft – für eine bestimmte Zeit vertreten lassen können. Was auf den ersten Blick vernünftig und pragmatisch klingt, wirft bei genauer Betrachtung gewichtige demokratische Fragen auf. Der Zürcher Kantonsrat wird direkt vom Volk gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger geben ihre Stimme konkreten Personen, die sie vertreten sollen. Dieses persönliche Mandat ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Mit der geplanten Änderung würde jedoch erstmals eine Stellvertretung ermöglicht, obwohl die Ersatzperson nie direkt vom Volk in dieses Amt gewählt wurde. Bei längerer Verhinderung besteht aber die Möglichkeit, zurückzutreten. In diesem Fall rückt die nächste gewählte Person der Liste ordentlich nach. Dieses bewährte System schafft klare Verhältnisse und garantiert demokratische Transparenz. Eine temporäre Stellvertretung hingegen führt zu unnötiger Bürokratie und zu komplizierten Zuständigkeiten. Wer trägt letztlich die politische Verantwortung – das gewählte Mitglied oder die Stellvertretung? Viele Menschen in verantwortungsvollen Berufen können sich nicht einfach vertreten lassen, wenn sie für längere Zeit ausfallen. Gerade Mitglieder des Kantonsrats sollten bereit sein, die Verantwortung ihres Mandats persönlich wahrzunehmen. Politik darf nicht zu einem Amt werden, das beliebig delegiert werden kann. Befürworter argumentieren, die Vorlage verbessere die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Politik. Dieses Anliegen ist verständlich und wichtig. Doch dafür braucht es keine Verfassungsänderung, welche die Grundprinzipien unserer direkten Demokratie aufweicht. Stattdessen sollten bestehende Strukturen verbessert werden, ohne das persönliche Mandat der Gewählten zu relativieren. Die Zürcher Demokratie lebt von Klarheit, Verantwortung und direkter Legitimation. Wer gewählt wird, soll sein Amt selbst ausüben. Darum ist die Änderung der Verfassung des Kantons Zürich zur Vertretung von Kantonsratsmitgliedern entschieden abzulehnen.

Erschienen im: Der Zürcher Bote | Nr. 22 | Freitag, 29. Mai 2026

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden